Personalrabatt – Geldwerten Vorteil berechnen
Um was geht es?
Firmen, also Arbeitgeber, können ihren Arbeitnehmern jährliche Vergünstigungen von jährlich 1.080,00 € (Stand 04/25) einräumen. Aber Vorsicht! Jeder Euro, der über diese Grenze hinausgeht ist dann steuer- und sozialabgabepflichtig!
Aber es gibt auch Ausnahmen. So ist etwa NICHT begünstigt, wenn der Arbeitgeber zum Beispiel Kantinenessen nur für seine Mitarbeiter produziert.
Und natürlich, Sie vermuten es schon, ist der Preisnachlass bei den Personalrabatten gedeckelt. Zwar gibt es keinen in Stein gemeißelten Satz, aber der Maßstab ist hierfür die sogenannte Fremdüblichkeit. Ja, was ist jetzt das schon wieder?
Das Finanzamt sieht in Vergünstigungen keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn, wenn der Rabatt auch in gleicher Höhe fremden Dritten, wie zum Beispiel Kunden, eingeräumt werden würde.
Als Waren- oder Dienstleistungswert akzeptiert das Finanzamt 96 Prozent des üblichen Endpreises inklusive Umsatzsteuer. Bedeutet übersetzt. Es wird ein Bewertungsabschlag von 4 Prozent des Bruttopreises abgezogen.
Das A und O sei eine sorgfältige Dokumentation. Personalverantwortliche sollten gewährte Rabatte immer als Sachbezug im Lohnkonto aufzeichnen und dabei den Abgabeort und den Abgabetag vermerken. So schaffen sie Transparenz und können Vorbehalte des Finanzamts leichter ausräumen.
Warum?
Um das Zitat der Einstiegsseite wieder aufzugreifen:“ In Zeiten der immer vergleichbareren Produkten und Dienstleistungen, macht der Mensch den Unterschied.“
Es sind oftmals die kleineren Dinge, die Arbeitnehmer an Arbeitgeber binden. Wir wissen alle, dass der oftmals so gelobte Obstkorb als Einzelmaßnahme nicht ausreicht, um Mitarbeiter zu binden oder neue Mitarbeiter zu begeistern. Es ist viel mehr ein Bundle aus vielen einzelnen Maßnahmen und Vergünstigungen, die den Ausschlag geben
Insgesamt bieten Mitarbeiterrabatte eine Vielzahl von Vorteilen, sowohl für Arbeitnehmende als auch für Unternehmen. Arbeitnehmende können Geld sparen und hochwertige Produkte oder Dienstleistungen genießen, während Unternehmen ihre Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit verbessern können.
Zusammengefasst:
Personalrabatte (Firmeneigene Rabatte, Mitarbeiterrabatte, Belegschaftsrabatte)
§ 8 Absatz 3 EStG
Das Einkommenssteuergesetz sieht im Einzelnen folgende Regelungen zur Besteuerung von Mitarbeiterrabatten vor:
- Als Wert einer Ware oder Dienstleistung werden 4% Preisabschlag (96%) des Endpreises angenommen.
- Die Differenz zwischen dem verminderten Endpreis und der tatsächlichen Zahlung ist als Sachbezug (geldwerter Vorteil) steuerpflichtig.
- Dabei gilt ein Freibetrag von 1.080,00 € im Kalenderjahr pro Beschäftigungsverhältnis, d.h. erst wenn der geldwerte Vorteil durch Mitarbeiterrabatte 1.080,00 € im Jahr übersteigen, sind sie auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn anzurechnen.
- Der Rabatt (wenn steuerpflichtig) wird mit der Jahreslohnsteuertabelle besteuert und mit der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung verbeitragt.