Pauschale Lohnsteuer – § 37b EStG
Um was geht es?
Pauschale Lohnsteuer – § 37b EStG bei Sachzuwendungen
(1) Steuerpflichtige können die Einkommensteuer einheitlich für alle innerhalb eines
Wirtschaftsjahres gewährten
1. betrieblich veranlassten Zuwendungen, die zusätzlich zur ohnehin vereinbarten Leistung oder
Gegenleistung erbracht werden, und
2. Geschenke im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1,
die nicht in Geld bestehen, mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent erheben.
Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer sind die Aufwendungen des
Steuerpflichtigen einschließlich Umsatzsteuer. … Die Pauschalierung ist ausgeschlossen,
1. soweit die Aufwendungen je Empfänger und Wirtschaftsjahr oder
2. wenn die Aufwendungen für die einzelne Zuwendung
den Betrag von 10 000 Euro übersteigen.
Weitere Voraussetzungen:
Der fragliche Bezug ist nicht aufgrund anderer
Vorschriften vorrangig pauschal zu besteuern bzw. es existieren keine anderen
besonderen Bewertungskriterien.
• Bemessungsgrundlage ist immer die Aufwendung des Arbeitgebers zzgl. Umsatzsteuer
• Die Vorschrift gilt nicht nur für Zuwendungen an eigene Arbeitnehmer, sondern auch an
Kunden, Geschäftspartner oder Arbeitnehmer anderer Arbeitgeber
• Wird nach § 37b EStG wirksam pauschal versteuert gilt in der Sozialversicherung
Leistungen an Arbeitnehmern von Dritten bleiben sv-frei
Leistungen an eigene Arbeitnehmer und Konzernmitarbeiter lösen
Sozialversicherungspflicht aus
Warum?
Durch § 37b EStG haben Arbeitgeber die Möglichkeit, größere Geschenke an Arbeitnehmer über 60 Euro steuerbegünstigt zu verschenken. Die pauschal versteuerten Geschenke bis zu 10.000 Euro können zusätzlich zum 50 Euro Sachbezug und zu Aufmerksamkeiten erfolgen.
Die Pauschale Steuer von 30 Prozent wird vom Unternehmen getragen.
Auch hier gilt wieder, es ist ein Zugeständnis an die Arbeitnehmer. Es ist ein gutes Instrument um Arbeitsanreize zu schaffen und evtl. auch den Krankenstand zu senken.
Pauschale Lohnsteuer – nach § 37b EStG
Incentives an Arbeitnehmer
Was sind denn eigentlich Incentives?
Incentives sind Zuwendungen des Arbeitgebers oder eines Dritten an den Arbeitnehmer, meist Sachzuwendungen, die zur Motivation, Leistungsbereitschaft, Wertschätzung und Anerkennung des Arbeitnehmers dienen.
- Incentives werden oft als Sachbezug gewährt (Reisen, Feiern, Überlassung von Gegenständen….)
- das Incentive kann sowohl vom Arbeitgeber als auch von einem Dritten gewährt werden
- sofern keine Pauschalierungsmöglichkeit besteht, sind diese individuell steuer- und sozialversicherungspflichtig
- unabhängig davon, wer das Incentive zur Verfügung stellt, entsteht die ggf. fällige Steuer- und Sozialversicherungspflicht in der Lohnabrechnung des Mitarbeiters
Zusammengefasst. Zahlen muss immer irgendwer. Entweder der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer.